Neueste Informationen zum VHS-Betrieb (01.04.2022)
Aktuelle Entwicklungen
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene entfallen die bisherigen Einschränkungen für den vhs-Betrieb. Ab dem 3. April 2022 müssen Sie daher keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr bei uns vorlegen.
Um den vhs-Betrieb so sicher wie möglich zu gestalten, behalten wir jedoch folgende allgemeine Empfehlungen bei (s. Corona-Verordnung § 2):
• Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
• Ausreichende Reinigung
• Regelmäßiges Lüften (alle 20 Minuten)
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Hier finden Sie das Corona-Hygienekonzept der vhs Ortenau: